- verdingen
- ver|dịn|gen 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 eine Arbeit \verdingen eine Arbeit ausgeben, vergeben, einen Vertrag mit jmdm. über eine Arbeit schließenII 〈V. refl.〉 sich \verdingen eine Arbeit annehmen, Dienst nehmen ● er hat sich als Knecht bei einem Bauern verdungen[<mhd. dingen „vertraglich gegen Lohn in Dienst nehmen“ <ahd. dingon „vor Gericht verhandeln“, ndrl. dingen „dingen, markten, abhandeln“]
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ver|dịn|gen <st. u. sw. V.; verdingte/verdang, hat verdingt/verdungen> [mhd. verdingen, ahd. firdingōn, zu ↑ dingen]:1. <v. + sich> (veraltend) eine Lohnarbeit, einen Dienst annehmen:er verdingte sich als Knecht;sich [für ein geringes Entgelt] bei einem Bauern v.2. (Amtsspr.) ausschreiben u. vergeben:Arbeiten, Aufträge v.* * *
ver|dịn|gen <st. u. sw. V.; verdingte/verdang, hat verdingt/verdungen> [mhd. verdingen, ahd. firdingōn, zu ↑dingen]: 1. (veraltend) a) <v. + sich> eine Lohnarbeit, einen Dienst annehmen: er verdingte sich bei uns als Gehilfe/(seltener:) als Gehilfen; die beiden ... 18 Jahre alten Männer, die sich als Strichjungen verdingten (MM 15./16. 4. 89, 12); sich [für ein geringes Entgelt] bei einem Bauern v.; Sie ... verdingen sich zu Niedriglöhnen in andere Jobs, um irgendwie harte Deutschmark zu verdienen (Spiegel 44, 1992, 167); b) in Dienst, in Lohnarbeit geben: er verdingte den Sohn als Knecht zu einem Bauern (Trenker, Helden 134). 2. (Amtsspr.) ausschreiben u. vergeben: Arbeiten, Aufträge v.
Universal-Lexikon. 2012.